Buchungsbestimmungen

Die Buchung gilt als verbindlich, wenn den Nutzungsbedingungen zugestimmt wurde. Im Falle eines Angebotes, ab Annahme dieses Angebotes. Bis dahin behält sich die KN Services vor, die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter erhält nach der Nutzung der Räumlichkeiten eine Rechnung für alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Die Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter ist davon in Kenntnis gesetzt, dass er über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung verfügen sollte und ist verpflichtet bei künstlerischen Darbietungen, welche anmelde- und abgabepflichtig im Sinne der GEMA und KSK sind, diese selbstständig anzumelden und abzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes von einer Veranstaltung zurückzutreten. In diesem Fall ist KN Services berechtigt, eine Ausfallgebühr zu verlangen:

Zwei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltung

  • Nutzungspauschale: 25%
  • Catering (extern): 50%

Eine Woche bis 24 Stunden vor Veranstaltung

  • Nutzungspauschale: 50%
  • Catering (extern): 100%

Tag der Veranstaltung

  • Nutzungspauschale: 100%
  • Catering: 100%

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet. Die Hausordnung (Seite 2) des FLEET7 ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder sollte eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel.

Hausordnung für Veranstaltungen im FLEET7

  1. Dem Veranstalter stehen die überlassenen Räume, das Inventar und die Einrichtungen nur für die vereinbarte Veranstaltung zur Verfügung. Er ist zu schonender Behandlung verpflichtet. In den Räumen sowie im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot, ebenso ein Verbot von offenem Feuer (auch keine Kerzen).

  2. Den Anordnungen von KN Services oder ihren Beauftragten ist bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten.

  3. Alle Veränderungen, Ein- und Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit KN Services. Die Auf- und Einbauten müssen den bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Die gekennzeichneten Rettungswege sind freizuhalten. Der Veranstalter ist verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und die hieraus erwachsenen Kosten zu übernehmen.

  4. Das Benageln und Bekleben von Wänden, Türen und Fußböden ist nicht gestattet. Veranstaltungsbedingte Ausnahmen erfordern vorher die Zustimmung von KN Services.

  5. Miet- und Leihmaterial, welches KN Services zur Verfügung stellt, muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.

  6. Packmaterial, Papier und sonstige leicht brennbare Abfälle und Materialien dürfen nicht herumliegen. Die Anlage ist aufgeräumt zurückzugeben. Die Endreinigung veranlasst KN Services auf eigene Kosten.

  7. Die Benutzung von Hubwagen auf Parkett, Naturstein und Teppichböden ist nicht gestattet. Die Fußbodenbeläge sind insbesondere beim Ein- und Ausräumen schonend zu behandeln. Die Möbel sind nur mit Hilfsmitteln wie z.B. Möbelrollern zu verschieben bzw. zu tragen.

Hunderegeln

Bevor ein Hund mitgebracht werden darf

  1. Kläre, ob in deinem Umfeld ein Allergiker arbeitet.
  2. Eine gute Sozialverträglichkeit ist Voraussetzung.
  3. Ein neuer Hund muss den anderen Hunden im FLEET7 vorher auf neutralem Grund vorgestellt werden.
  4. Wurmkuren sollten mindestens viermal jährlich gegeben werden. Bei Kontakt mit Kindern öfter.
  5. Schick uns bitte einen Versicherungsnachweis und den aktuellen Impfausweis per Scan an info@fleet7.de.
  6. Hundehalter sind in Schleswig-Holstein verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Hundehalter haftet bei Schäden, die durch den Hund verursacht wurden.
  7. Impfungen gegen Staupe, Parvovirose, Zwingerhusten, Leptospirose, Tollwut sind im FLEET7 Pflicht.

Wenn der Hund da ist

  1. Der Hund benötigt einen Platz am eigenen Arbeitsbereich.
  2. Hunde dürfen im Coworking Space nicht alleine umherlaufen.
  3. Hunde dürfen nicht in die Toiletten, die Küchen oder auf die Sofas.
  4. Nasse Hunde müssen draußen abgetrocknet werden.
  5. Ansteckend kranke Tiere müssen zuhause bleiben.
  6. Hündinnen sind während ihrer Läufigkeit vom Coworking Space fernzuhalten.
  7. Die Betreuung und ein sicherer Aufenthalt der Hunde bei Abwesenheit (max. 1-2 Stunden) muss geregelt sein.
  8. In extremen Sachverhalten behält sich die Geschäftsführung für jeden Hund zu jedem Zeitpunkt ein Vetorecht ein.

Hinweise für Community Mitglieder

  1. Der Hundehalter sollte vor der Kontaktaufnahme mit seinem Hund das O.K. geben.
  2. Hunde am Arbeitsplatz sollten in Ruhe gelassen werden.
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